Verhinderungs-
Pflege
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können.
Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen
in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Wie erhalten Sie
Pflegeleistungen?
Verhinderungs-
Pflege
Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
- Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 1.612 Euro. Für die Verhinderungspflege kann auch noch 50% der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf 2.418 Euro erhöhen.
Unsere Leistungen
im Überblick
Wir sind in Berlin (Tempelhof, Mariendorf, Lichtenrade und Steglitz) für Sie im Einsatz. Unser Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles und selbst bestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Sie gestalten mit uns Ihr persönliches, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen abgestimmtes Pflege-, Versorgungs- und Betreuungspaket.
Ihr Kontakt
zu uns
Grazer Damm 155
12157 Berlin